01744 Dippoldiswalde
Sprechzeiten:
Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Di: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Do: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Fr: | 08:00 - 11:00 Uhr |
01705 Freital
Sprechzeiten:
Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Di: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mi: | 13:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
(Stadtverwaltung)
01773 Altenberg
Die Außensprechstunde in Altenberg wird derzeit leider nicht besetzt.
Termine in der Außenstelle in Dippoldiswalde oder telefonisch sowie videobasierte Beratung
Telefon: 03504 618965 oder per Mail suchtberatungawo-weisseritzkreis.de.
Sprechzeit:
Fr: | 13:00 - 17:00 Uhr |
Suchtberatungs- und –behandlungsstelle
„Löwenzahn“

Wir beraten bei Problemen mit :
- Alkohol,
- illegalen Drogen,
- Medikamenten,
- Nikotin,
- Medienabhängigkeit und
- Glücksspiel
Das Beratungsangebot ist kostenlos.
Derzeit haben Sie folgende Möglichkeiten der Beratung:
- Telefonberatung
- Videoberatung
- Persönliche Beratung
Die Außensprechstunde in Altenberg wird derzeit leider nicht besetzt. Sobald wieder regelmäßige Sprechstunden angeboten werden, informieren wir hier darüber. Bis dahin können Sie gerne Termine in der Außenstelle in Dippoldiswalde wahrnehmen oder telefonische sowie videobasierte Beratung nutzen. Sie erreichen uns unter: 03504 618965 oder per Mail suchtberatungawo-weisseritzkreis.de.

- Betroffene,
- Angehörige,
- Bekannte,
- Freunde und
- Kollegen.
Wir halten folgende Angebote für Sie bereit:
- Beratungsgespräche
- Seminare für Alkohol- und Drogenkonsumenten
- Seminare und Beratung für Angehörige Suchtkranker
- Vorbereitung, Vermittlung von stationärer Entgiftung und Therapie
- Ambulante Rehabilitation für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige
- Nachsorge
- Selbsthilfegruppe für abstinent lebende Suchtkranke
- Beratung nach Führerscheinentzug
- Präventionsveranstaltung für Multiplikatoren und Kinder/Jugendliche mit unseren Kooperationspartnern
- Angebote für Kinder und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien (z.B. Trampolin, x-perience)


„Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes und/oder durch Steuermittel aus dem Haushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.“