Aufnahme

Welche Kinder werden aufgenommen?

Kinder mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten:
z.B.
- Sprachstörungen
- allgemeinen Entwicklungsverzögerungen
- geistige und/ oder körperliche Behinderungen
- sozial- emotionale Störungen
- Hyperaktivität, Verhaltensstörungen
- Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird durch den Landeswohlfahrtsverband Sachsen und das Gesundheitsamt in Absprache mit der Leitung der Heilpädagogischen Fördertagesstätte getroffen.

Vorrangige Ziele der heilpädagogischen Arbeit:

1. Schaffung einer lebensbejahenden Atmosphäre, in der die Kinder zum aktiven Handeln und Auseinandersetzen mit der Umwelt angeregt werden.
2. Vorbeugen drohender Behinderungen bzw. vorhandene Behinderungen und deren Folgen eingrenzen, mildern und wenn möglich beseitigen.
3. Förderung einer ganzheitlichen Entwicklung der individuellen Persönlichkeit des Kindes.
4. Erlangen größtmöglichster Selbständigkeit unter Beachtung des Alters der Kinder und individueller Voraussetzungen.