Qualität

Gemäß § 80 SGB XI sind alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung durchzuführen. Mit dem Jahr 2002 hat das „Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) neue Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gesetzt. Das wesentliche Kennzeichen eines Qualitätsmanagementsystems ist, dass die Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung und Sicherung von Qualität in einer Einrichtung nicht unverbunden und zufällig nebeneinander stehen, sondern systematisch und geplant in Verbindung gebracht werden.

Das systematische Qualitätsmanagement in unserer Einrichtung verfolgt das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, und versucht die Idee der fortlaufenden Entwicklung und Überprüfung der Qualität in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Qualitätssicherung muss zielgerichtet, messbar und überprüfbar sein. Eine qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten, ist die Aufgabe jedes einzelnen Mitarbeiters.

Intern wird die Erreichung der Qualitätsziele in erster Linie an der Zufriedenheit der zu Pflegenden gemessen. Extern erfolgt die Bewertung der Ergebnisqualität neben den Angehörigen auch durch Kostenträger und Heimaufsicht. Kundenorientierung ist das zentrale Merkmal des Qualitätsmanagementsystems. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses verstehen darunter, Erwartungen, Wünsche und Bewertungen der Bewohner und Angehörigen gezielt einzubeziehen. Bewohner- und Angehörigenbefragungen, sowie ein systematisches Beschwerdemanagement sind hierfür ausgewählte Methoden.